Stand April 2026
Checkliste: Umzug von Österreich nach Frankreich
48 Schritte in acht Phasen – alle Behördentermine, Dokumente und Fristen für Ihren Umzug nach Frankreich in einer druckbaren Übersicht.
Innerhalb der EU ist der Umzug formal einfach: kein Visum, kein Aufenthaltstitel, keine Zollformalitäten für Privathaushalte. Die Liste unten fasst alles zusammen, was trotzdem zu erledigen ist – auf beiden Seiten der Grenze.
Hinweis: Der Knopf oben öffnet den Druckdialog Ihres Browsers. Wählen Sie dort „Als PDF speichern" oder einen Drucker – die Checkliste ist für A4 optimiert, Navigation und Menüs werden automatisch ausgeblendet.
So funktioniert die Liste
Acht Phasen von der Vorbereitung bis zur Etablierung
Die Checkliste ist chronologisch aufgebaut: von der ersten Wohnungssuche acht bis zwölf Wochen vor dem Umzug bis zur steuerlichen und medizinischen Einbettung in Frankreich nach drei bis sechs Monaten. Jede Phase enthält konkrete Punkte mit der zuständigen Behörde und – wo relevant – der gesetzlichen Frist.
Die Punkte, bei denen eine harte Frist verpasst werden kann (etwa die KFZ-Immatrikulation innerhalb eines Monats), sind mit Frist markiert. Den Abbau Ihrer Möbel in Österreich, den Transport auf der Route nach Frankreich sowie das Einpacken, Ausladen und die Montage am Zielort übernehmen wir – Sie kümmern sich um die Formalitäten, wir um die Logistik.
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1
8 bis 12 Wochen vor dem Umzug
Weichen stellen – in Österreich wie in Frankreich.
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2
4 bis 6 Wochen vorher
Finanzen, Verträge, Logistik.
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3
2 bis 3 Wochen vorher
Österreichische Behörden informieren.
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4
Umzugswoche
Die letzten Tage in Österreich.
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5
Erste Tage in Frankreich
Ankunft und Einzug.
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6
Erster Monat in Frankreich
Die wichtigsten Fristen laufen jetzt.
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7
Innerhalb 3 Monaten
Gesundheit, Familie, Alltag.
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8
Nach 3 bis 6 Monaten
Steuer und Etablierung.
Grundlage der Angaben
Quellen und Stand
Stand der Recherche: April 2026. Die Angaben zu Fristen, Formalitäten und Behörden basieren auf öffentlichen Informationen der folgenden offiziellen Stellen:
- Your Europe – Europäische Kommission: Aufenthaltsregistrierung
- ameli.fr – Caisse Primaire d'Assurance Maladie (CPAM)
- ANTS – Agence nationale des titres sécurisés (Carte grise)
- service-public.gouv.fr – offizielles Verwaltungsportal Frankreichs
- Österreichische Botschaft Paris – BMEIA
- AMS – Arbeitslosengeld im EWR-Ausland (PD U2)
- Your Europe – EU-Regeln für Haustiere
Gesetzliche Fristen und Behördenanforderungen können sich ändern. Für die eigene Situation – insbesondere steuerlich – empfiehlt sich eine individuelle Beratung durch eine Steuerkanzlei mit Erfahrung im österreichisch-französischen Recht. Diese Checkliste ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Sie planen den Umzug jetzt konkret?
Wir kümmern uns um den logistischen Teil
Abbau in Österreich, Transport auf der Route nach Frankreich, Verpackung sowie Auf- und Abbau der Möbel am Zielort – alles aus einer Hand. Die Anfrage ist kostenlos und zu nichts verpflichtend.
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